Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros für Holz und Bauwesen Holzhausen GmbH, Dr.-Ing. Kurt Geier, ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzschutz im Brückenbau, er arbeitet deutschlandweit für Gerichte, Behörden und Bauunternehmen.

 

        

Auszugsweise Abschrift der von der IHK zu Leipzig ausgefertigten Bestellungsurkunde:

 

Herr Dr.-Ing. Kurt Geier

ist von der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig nach § 36 Gewerbeordnung im Einvernehmen mit der Architektenkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Sachsen ... öffentlich bestellt und vereidigt worden als 

Sachverständiger für Holzschutz im Brückenbau 

 

20221107                    Zurück zu Kontakt

 

Dr.-Ing. Kurt Geier ist von der Ingenieurkammer Sachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzschutz im Brückenbau, er arbeitet deutschlandweit für Gerichte, Behörden und private Auftraggeber  Indexierung: Aktenzeichen Amtsgericht Antrag Antragsgegner Antragsteller Auftrag Auftraggeber Auftragnehmer Ausfertligung Behauptung Beklagter Beklagte Beweis Beweisbeschluss BGB Einladung Empfangsbekenntnis Entscheidung Fachgremium Feststellung Feststellungen Forderung Foto Fotos Fotodokumentation Gericht Gerichtsgutachten Gerichtsgutachter Gutachten Gutachter Hauptverhandlung Holz Holzbau Jurisdiktion JVEG Kläger Klägerin Kostenvorschuss Ladung Landgericht Mahnbescheid Mahnung Mandant Mandantschaft Mangel Mängel Mangelbeseitigung Ortsbesichtigung Ortstermin Partei Parteien Privatgutachten Privatgutachter Protokoll Prozess Prozessakte Prozessakten Prozessbevollmächtigter Prozessbevollmächtigte Prozesspartei Prozessparteien Rechtsanwalt Rechtsanwälte Rechtsstreit Richter Sachverständigenbeweis Sachverständigengutachten Sachverständigenordnung Sachverständigenverzeichnis Sachverständiger Schlussfolgerung Schlussfolgerungen Streitgegenstand Urteil Verfahren Verfahrensbevollmächtigter Verfahrensbevollmächtigte Vergütung Verhandlung Vernehmung Werkvertrag Widerspruch Zeuge Zivilprozess Zivilprozessordnung Zivilsache Zivilsachen ZPO Zustellungsurkunde; Anerkannte Regel der Technik; Anerkannte Regeln der Technik; Bürgerliches Gesetzbuch; Stand der Technik; Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz; oebubrue 20210531; Zur Homepage www.holz-bauwesen.de

 

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