Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros für Holz und Bauwesen Holzhausen GmbH, Dr.-Ing. Kurt Geier, ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzschutz im Brückenbau, er arbeitet deutschlandweit für Gerichte, Behörden und Bauunternehmen.

 

        

 

Auszug aus Schreiben vom 06.06.2024 von Ingenieurkammer Sachsen an Dr.-Ing. Kurt Geier

 

 ... aufgrund § 36 GewO (Bundesgesetzblatt I 1999 Seite 202, Bundesgesetzblatt I 2013 Seite 1738), § 14 Abs. 10a SächsIngG (SächsGVBl. S.50) und der Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Sachsen (Sächsisches Amtsblatt 2015, Seite A 71) erlässt die Ingenieurkammer Sachsen folgenden

 

Bescheid:

1. Herr Dr.-Ing. Kurt Geier wird als Sachverständiger für das Sachgebiet "Holzschutz im Brückenbau . . . " bestellt.

2. Auf den von Herrn Dr.-Ing. Kurt Geier am 11.12.2007 vor der Industrie und Handelskammer zu Leipzig geleisteten Eid wird Bezug genommen.

 

 

20240608                    Zurück zu Aktuelles

 

Dr.-Ing. Kurt Geier ist von der Ingenieurkammer Sachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzschutz im Brückenbau, er arbeitet deutschlandweit für Gerichte, Behörden und private Auftraggeber  Indexierung: Aktenzeichen Amtsgericht Antrag Antragsgegner Antragsteller Auftrag Auftraggeber Auftragnehmer Ausfertligung Behauptung Beklagter Beklagte Beweis Beweisbeschluss BGB Einladung Empfangsbekenntnis Entscheidung Fachgremium Feststellung Feststellungen Forderung Foto Fotos Fotodokumentation Gericht Gerichtsgutachten Gerichtsgutachter Gutachten Gutachter Hauptverhandlung Holz Holzbau Jurisdiktion JVEG Kläger Klägerin Kostenvorschuss Ladung Landgericht Mahnbescheid Mahnung Mandant Mandantschaft Mangel Mängel Mangelbeseitigung Ortsbesichtigung Ortstermin Partei Parteien Privatgutachten Privatgutachter Protokoll Prozess Prozessakte Prozessakten Prozessbevollmächtigter Prozessbevollmächtigte Prozesspartei Prozessparteien Rechtsanwalt Rechtsanwälte Rechtsstreit Richter Sachverständigenbeweis Sachverständigengutachten Sachverständigenordnung Sachverständigenverzeichnis Sachverständiger Schlussfolgerung Schlussfolgerungen Streitgegenstand Urteil Verfahren Verfahrensbevollmächtigter Verfahrensbevollmächtigte Vergütung Verhandlung Vernehmung Werkvertrag Widerspruch Zeuge Zivilprozess Zivilprozessordnung Zivilsache Zivilsachen ZPO Zustellungsurkunde; Anerkannte Regel der Technik; Anerkannte Regeln der Technik; Bürgerliches Gesetzbuch; Stand der Technik; Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz; oebubrue 20210531; Zur Homepage www.holz-bauwesen.de

 

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