Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros für Holz und Bauwesen Holzhausen GmbH, Dr.-Ing. Kurt Geier, ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tragwerke in Holznagelbauweise sowie Holzschutz im Brückenbau, er arbeitet deutschlandweit für Gerichte, Behörden und private Auftraggeber.

              

Auszugsweise Abschrift aus Deutsches Ingenieurblatt 12-2018 Regionalausgabe Sachsen:

    

      

 

20210105                    Zurück

 

Dr.-Ing. Kurt Geier ist von der Ingenieurkammer Sachsen  öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, er arbeitet deutschlandweit für Gerichte, Behörden und private Auftraggeber.    Indexierung: Akte Aktenzeichen Amtsgericht Aufgabenstellung Auftrag Auftraggeber Auftragnehmer Aussteifung Bedenken Bedenkenanmeldung Befangenheit Behauptung Beklagter Beklagte Beweis Beweisbeschluss BGB Brettbinder Dach Dachdecker Dachdeckerarbeiten Dachdeckerei Dachdeckerleistungen Dachdeckung Dacheindeckung Dachkonstruktion Dachtragwerk Einladung Empfangsbekenntnis Entscheidung Fachgremium Fachwerk Fachwerkbinder Feststellung Feststellungen Forderung Formänderung Formänderungen Foto Fotos Fotodokumentation Gebäude Gericht Gerichtsgutachten Gerichtsgutachter Gutachten Gutachter Hauptverhandlung Holz Holzbau Holzfachwerkbinder Holznagelbinder Ingenieurholzbau Jurisdiktion Kläger Klägerin Kosten Kostenvorschuss Ladung Landgericht Mahnbescheid Mahnung Mandant Mangel Mängel Mängelbeseitigung Nachbesserung Nagel Nägel Nagelbinder Ortsbesichtigung Ortstermin Partei Parteien Personenschaden Privatgutachten Privatgutachter Protokoll Prozess Prozessbevollmächtigter Prozessbevollmächtigte Prozesspartei Rechtsanwalt Rechtsanwälte Rechtsstreit Richter Sachschaden Sachverständigenbeweis Sachverständigengutachten Sachverständigen-Gutachten Sachverständigenordnung Sachverständigenverzeichnis Sachverständiger Schaden Schäden Schadensbeseitigung Schlussfolgerung Schlussfolgerungen Sicherheit Standsicherheit Streitgegenstand Untersuchung Urteil Verfahrensbevollmächtigter Verfahrensbevollmächtigte Verformung Vergütung Verhandlung Vernehmung Werkvertrag Widerspruch Zeuge Zeugen Zivilprozess Zivilprozessordnung Zivilsache Zivilsachen ZPO Zustellungsurkunde; Anerkannte Regel der Technik; Anerkannte Regeln der Technik; Bürgerliches Gesetzbuch; Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG; Stand der Technik; ; oebuvzzz-d 20210105; Zur Homepage www.holz-bauwesen.de