Sachverständigenbeweis  

 

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Beweis soll geführt werden über die Beschaffungskosten von strittigen Holzbauteilen. In einem Ergänzungsgutachten soll sich der Sachverständige auseinandersetzen mit den Einwendungen des Beklagten gegen den Sachverständigenbeweis.

Der Sachverständige Dr.-Ing. Kurt Geier wurde zur Erläuterung seines Gutachtens vor Gericht geladen.

 

Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros für Holz und Bauwesen Holzhausen GmbH, Dr.-Ing. Kurt Geier, ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tragwerke in Holznagelbauweise sowie Holzschutz im Brückenbau, er arbeitet deutschlandweit für Gerichte, Behörden und private Auftraggeber.

              

Auszugsweise Abschrift aus "Deutsches Ingenieurblatt 12-2018 Regionalausgabe Sachsen":

    

      

 

20210603                    Zurück zu Aktuelles

 

Sachverständigenbeweis   und Ergänzungsgutachten durch den Sachverständigen Dr.-Ing. Kurt Geier  Indexierung: Abrechnung Akte Akten Aktenlage Aktenzeichen Amtsgericht Anordnung Anspruch Anspruchsfrist Antrag Antragsgegner Antragsteller Aufgabenstellung Auftraggeber Auftragnehmer Auftragsbestätigung Aúfwandsentschädigung Aufwendungen Ausfertigung Ausführung Ausführungen Auslagen Befangenheit Begriff Begriffe Behauptung Beklagter Beweis Beweisbeschluss Bundesreisekostengesetz Dafürhalten Entschädigung Ergänzungsgutachten Erläuterung Erörterung Erscheinen Erstgutachten Fachliteratur Fahrtkosten Feststellung Feststellungen Frist Genauigkeit Gericht Gerichtsakte Gerichtsakten Geschäftsnummer Geschäfts-Nr. Gutachten Honorar Hilfskraft Hilfskräfte Hinderungsgrund Hinderungsgründe Honorargruppe JVEG Klagepartei Kläger Kosten Ladung Nichterscheinen Ordnungsgeld Ortsbesichtigung Parteilichkeit Prozess Prozessakte Prozessakten Prozessbevollmächtigter Prozessbevollmächtigte Prozesspartei Prozessparteien Recht Rechtsanwalt Rechtsanwälte Rechtsstreit Reise Reisekosten Richter Sachakte Sachverhalt Sachverständiger Sachverständigenbeweis Schlussfolgerung Schlussfolgerungen Schriftsatz Sitzungssaal Staatsanwalt Staatsanwaltschaft Stellungnahme Streit Streitgegenstand Stundensatz Tatsache Tatsachen Termin Terminsort Unparteilichkeit Unterlage Unterlagen Unterzeichner Verfahren Verfahrensbevollmächtigter Verfahrensbevollmächtigte Verfasser Verfügung Vergütung Vergütungsantrag Verhandlung Verhinderung Vernehmung Vorschuss Wegezeit Zivilprozessordnung ZPO; allgemein anerkannte Regeln der Technik; Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz; mündliche Erläuterung; mündliche Verhandlung  oeyy0916 20210531; Zur Homepage www.holz-bauwesen.de

 

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