Sachverständigengutachten
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Durch ein schriftliches Sachverständigengutachten sollte Beweis erhoben werden über eine Behauptung des Klägers. Der Sachverständige Dr.-Ing. Kurt Geier führte einen Ortstermin durch unter Beachtung der Hinweise, welche gemäß Deutschem Industrie- und Handelskammertag e.V. während der Corona-Krise für Gerichtsgutachten gelten.
Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros für Holz und Bauwesen Holzhausen GmbH, Dr.-Ing. Kurt Geier, ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tragwerke in Holznagelbauweise sowie Holzschutz im Brückenbau, er arbeitet deutschlandweit für Gerichte, Behörden und private Auftraggeber.
Auszugsweise Abschrift aus "Deutsches Ingenieurblatt 12-2018 Regionalausgabe Sachsen":
20210603 Zurück zu Aktuelles
Sachverständigengutachten erstellt durch Dr.-Ing. Kurt Geier Indexierung: Abbruch Akte Aktenzeichen Amtsgericht Antrag Antragsgegner Antragsteller Aufgabenstellung Auftrag Ausfertigung Ausführung Ausführungen Auslagenvorschuss Aussage Aussagen Befragung Begründung Behauptung Beklagte Beklagter Beschluss Besichtigung Beweis Beweisantritt Beweisbeschluss Beweisaufnahme Beweisverfahren Chronologie Einvernahme Einzahlung Erwiderung Feststellung Feststellungen Foto Fotos Frist Fristverlängerung Fristwahrung Gericht Gerichtsakte Gerichtskasse Geschäftsnummer Gutachten Inaugenscheinnahme Justiz JVEG Kausalität Klage Klageerwiderung Kläger Klägerin Klageschrift Kosten Ladung Mangel Mängel Nichtwissen Norm Normen Objekt Objektbeschreibung Ortsbesichtigung Ortstermin Partei Prozess Prozessakte Prozessakten Prozessbevollmächtigte Prozessbevollmächtigter Prozesspartei Prozessparteien Rechtsanwalt Rechtsanwälte Rechtsanwaltskosten Rechtsgut Rechtslage Rechtsstreit Rechtszug Richter Sachlage Sachschaden Sachvortrag Schaden Schadensereignis Schadensursache Schlussfolgerung Schlussfolgerungen Schriftsatz Schriftsätze Sitzung Stellungnahme Streit Streitgegenstand Streitverkündung Streitverkündungsschrift Streitwert Unterlagen Urteil Verfahren Verfahrensablauf Verfahrensbevollmächtigter Verfahrensbevollmächtigte Verfahrensgegenstand Vergütung Verhandlung Vernehmung Vorhalt Vorhalte Vororttermin Vorschuss Vortrag Zeuge Zeugen Zeugnis Zitat Zitate; allgemein anerkannte Regeln der Technik; ergänzender Beweisbeschluss; Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz; oeyy1125 20210531; Zur Homepage www.holz-bauwesen.de
20210110 20210321